Steigleitern

Unsere Steigleitern mit Rückenschutz sind aus Aluminium hergestellt. Stahl aus Auftrage möglich. Sie entsprechen den deutschen Normen: DIN 18799-1 als Wartungsleiter für ein Gebäude, DIN 14094-1 als Fluchtleiter, Notleiter, Rettungsweg oder EN ISO 14122-4 als Zugang zu Maschinen und maschinellen Anlagen (auch in Gebäude als Teil eines Produktionsanlage). Lassen Sie uns einfach Ihre Bedürfnisse zukommen.

Steigleitern : häufige Fragen

Was meinen wir mit Steigleiter?
Steigleitern sind auch Fluchtleitern, Notleitern, Rettungsleitern, Gebäudeleitern, Feuerleitern oder ortsfeste Leitern genannt.

Nach welcher Norm muss die Steigleiter ausgewählt werden?
- DIN 18799-1 : Steigleiter an bauliche Anlagen, als Wartungsleiter eines Gebäudes (z.B. zur Wartung und Reinigungsarbeiten, für Antennenbauer)
- DIN 14094-1 : Als Notleiter, Feuerleiter, Fluchtleiter, Fluchtweg, Rettungsleiter, 2. Rettungsweg.
- EN ISO 14122-4 : Als Zugang zu stationären und mobilen Maschinen und maschinellen Anlagen (auch bei Gebäuden als Teil einer Produktionsanlage)

Ab welcher Höhe ist einen Rückenschutz notwendig?
Über 3.00m ist ein Rückenschutz gemäß allen Normen Pflicht.

Wie groß ist der maximal zulässige Abstand vom Boden bis Beginn des Rückenschutzes?
Der Rückenschutz muss gemäß allen Normen zwischen 2.20m und 3.00m vom Boden anfängen.

Ab welcher Höhe ist einer Versetzung notwendig?
Die maximale erlaubte Länge eines Leiterzuges ist:
- nach DIN 18799-1 : 10m (Max. Abstand der Ruhepodeste)
- nach DIN 14094-1 : 10.00m, aber 6.00m wenn Ihre Steighöhe über 10.00m ist. Max. Abstand der Ruhepodeste: 6.00m
- nach EN ISO 14122-4: 10.00m, aber 6.00m wenn Ihre Steighöhe über 10.00m ist.Max. Abstand der Ruhepodeste: 6.00m


 
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