Spezialleiter

Hier finden Sie Spezialleitern für besondere Umgebung (aus Holz, aus glasfaserverstärktem Kunststoff GFK, rostfrei, nicht leitend, korrosionsfrei, für Schwimmbad, usw.) sowie für besondere Arbeiten: Glasreiniger, GaLaBau, Feuerwehr, Elektriker, Dachdecker, Dachklempner, Spengler, Kaminkehrer, Kaminfeger, Schornsteinfeger, Rauchfangkehrer, Antenneninstallateur oder Fachmann, usw. Hier finden SIe auch Zubehör (z.B. Eimerhaken oder Abstandhalter für Maler, Dachträger, Feuerwehrbügelschlosse, usw.)

Spezialleiter : häufige Fragen

Tipps für Profis:
LEITER ALS HOCHGELEGENER ARBEITSPLATZ:
- Bis 2m: Uneingeschränkter Einsatz: Leiter mit Stufen, Einhängetritt oder Plattform zulässig, zeitlich unbegrenzt.
Für Arbeiten bis zu einer Standhöhe von 2 m ist der Gebrauch von Stufen- und Plattformleitern weiterhin uneingeschränkt zulässig.
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- Zwischen 2m und 5m: Eingeschränkter Einsatz: Leiter mit Stufen, Einhängetritt oder Plattform zeitweilig zulässig, max. Nutzungsdauer zwei Stunden.
Bei einer Standhöhe zwischen 2 m und 5 m dürfen nur zeitweilige Arbeiten auf Leitern ausgeführt werden.
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- Zwischen 5m und 8m: Kein Einsatz: Leiter nicht zulässig. Alternative wählen, z. B. Arbeitsbühne, Gazelle, Gerüst etc.
Überschreitet der Standplatz die maximale Höhe von 5 m ist ein alternatives Arbeitsmittel (z. B.Rollgerüst) zu wählen.
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In Ausnahmefällen (z. B. Arbeiten in engen Schächten oder bei der Ernte im Obstbau) ist ein Arbeiten auf Sprossenleitern zulässig. Voraussetzung hierfür ist eine Gefährdungsbeurteilung. LEITER ALS VERKEHRSWEG:
- Bis 5m: Uneingeschränkter Einsatz : Leiter zulässig
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- Über 5m: Eingeschränkter Einsatz :
Leiter nicht zulässig bei häufiger Nutzung. alternative wählen, z.B. ortsfes Steigleiter, Treppe, usw.
Leiter zulässig bei sehr seltener Nutzung. Die Verwendung von Leitern als Zugang oder Abgang von hochgelegenen Arbeitsplätzen ist zulässig, wenn:- Der zu überwindende Höhenunterschied maximal 5 m beträgt.- Wegen der geringen Gefährdung und der geringen Verwendungsdauer die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist.- Die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass der Zu- und Abgang sicher durchgeführt werden kann.- Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind die baulichen Gegebenheiten zu berücksichtigen
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Ausnahme: Wird die Sprossen- oder Stufenleiter als Zugang nur sehr selten benutzt, dürfen diese Leitern auch bei mehr als 5 m Höhenunterschied verwendet werden.
 
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